Sie benötigen eine fundierte Wertermittlung für ein bebautes oder unbebautes Grundstück? Wir erstellen für Sie ein unabhängiges, nachvollziehbares Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB), beispielsweise für Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder steuerliche Zwecke.
Alternativ bieten wir Ihnen auf Wunsch eine kostengünstigere Marktwertschätzung zur ersten Orientierung oder ein Kurzgutachten an.
Sie möchten mehr über den Ablauf oder die geeignete Gutachtenform erfahren?
Ihre Vorteile auf einen Blick
Qualifizierte Wertermittlung, auch bei Sonderfällen
Verkehrswertermittlungen nach § 194 BauGB für bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Objekte: sachgerecht, fundiert und normgerecht (ImmoWertV).
Objektiv und unabhängig
Wir erstellen unsere Gutachten ausschließlich im Auftrag unserer Mandanten, neutral und ohne wirtschaftliche Interessen Dritter.
Vollständige Dokumentation wertrelevanter Merkmale
Bewertet werden unter anderem: Lage, Erschließung, Bausubstanz, Ausstattung, rechtliche Gegebenheiten, Mietverhältnisse und Marktumfeld.
Verlässliche Entscheidungsgrundlage
Zur Vorlage bei Behörden, im Erbfall, bei Scheidung, Vermögensauseinandersetzung oder zur eigenen Absicherung. Unsere Gutachten bieten Klarheit und rechtssichere Orientierung.
Transparenter Ablauf & persönliche Betreuung
Von der Anfrage bis zur Übergabe des Gutachtens: Sie haben einen festen Ansprechpartner und volle Transparenz über den zeitlichen Ablauf und die Kostenstruktur.
Reduziertes Risiko dank Marktkenntnis
Eine fundierte Immobilienbewertung schützt vor Fehlentscheidungen und schafft eine belastbare Grundlage für Kauf, Verkauf oder Finanzierung.
Ein Immobilienwert entsteht nie zufällig
Der Verkehrswert, auch als Marktwert bezeichnet, ist gesetzlich definiert in § 194 des Baugesetzbuchs (BauGB). Er beschreibt den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erzielen wäre, unter Berücksichtigung objektiver Marktbedingungen.
Der tatsächliche Wert einer Immobilie wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst, unter anderem durch:
Warum Online-Bewertungen nicht ausreichen
Kostenfreie Bewertungsrechner liefern lediglich grobe Richtwerte, oft auf Basis von Inseratsdaten und Durchschnittswerten. Diese weichen häufig stark von tatsächlich erzielten Verkaufspreisen ab, denn diese werden nicht veröffentlicht.
Zudem berücksichtigen digitale Modelle keine individuellen Gegebenheiten wie den baulichen Zustand, die Grundbuchsituation oder wertbeeinflussende Besonderheiten. Für belastbare Entscheidungen sind sie deshalb ungeeignet.
Ihr fundiertes Gutachten: rechtssicher, nachvollziehbar, objektiv!
Wir führen für Sie eine unabhängige und objektive Wertermittlung durch, basierend auf hoher fachlicher Qualifikation und langjähriger Erfahrung in der Immobilienbewertung.
Im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB erhalten Sie eine ausführliche und nachvollziehbare Bewertung, die sämtliche relevanten Merkmale der Immobilie berücksichtigt. Dieses Gutachten bietet eine belastbare Grundlage, etwa zur Vorlage bei Behörden, im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen oder zur Absicherung bei wichtigen Vermögensentscheidungen.
Das Gutachten zeigt Ihnen klar auf:
Unsere Gutachtenformen
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Gerichtsfeste und nachvollziehbare Wertermittlung mit vollständiger Dokumentation – geeignet für Behörden, Gerichte und finanzielle Entscheidungen mit Rechtsfolgen.
Marktwertschätzung oder Kurzgutachten
Kompakte Wertermittlung ohne ausführliche Begründung – zur internen Orientierung, z. B. bei familiärer Vermögensaufteilung oder Verkaufsüberlegungen.
Hinweis: Nicht zur Vorlage bei Ämtern oder Gerichten geeignet.
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